Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

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Inhaltsverzeichnis

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A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

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1. Geltungsbereich

2. Vertragsschluss

3. Widerrufsrecht

4. Preise und Zahlungsbedingungen

5. Liefer- und Versandbedingungen

6. Eigentumsvorbehalt

7. Mängelhaftung (Gewährleistung)

8. Anwendbares Recht

9. Gerichtsstand

10. Informationen zur Online-Streitbeilegung


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A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

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1) Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Vista Used Parts, handelnd unter "Vista Used Parts GmbH" (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer auf seiner Homepage „im Bereich Spare Parts“ dargestellten und angebotenen Ersatzteile abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart

1.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Unsere Angebote richteten sich ausschließlich an Unternehmer. Geschäfte werden grundsätzlich nur zu unternehmerischen Zwecken (B2B) und nicht zu privaten Zwecken (B2C) abgeschlossen.


2) Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote des Vista Used Parts-Shop (Spare Parts) stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, unsere Ersatzteile zu bestellen und ein verbindliches Kaufanbot abzugeben.

2.2. Ein Kaufvertrag über das angebotene Ersatzteil kommt erst dann zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir das Ersatzteil ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an Sie versenden.


3) Widerrufsrecht

3.1. Dem Kunden steht grundsätzlich kein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht zu, außer der Verkäufer stimmt einem solchen Rücktritt oder Widerruf als Kulanz ausdrücklich schriftlich zu. Sollte der Verkäufer zustimmen, ist, wenn nicht anders vereinbart, dass Ersatzteil an den Verkäufer zurückzusenden. Nach einer Prüfung des zurück gesendeten Ersatzteils sorgen wir hierfür für einen Ersatz (wenn verfügbar) oder wir erstatten Ihnen den Kaufpreis zurück. Alle Ersatzteile werden markiert oder versiegelt ausgeliefert, es dient zur Identifizierung der Ersatzteile im Rückgabefall. Bitte entfernen Sie die Markierungen bzw. verletzen Sie diese Siegel nicht, dieses führt automatisch zur Erlöschung der Rückgabemöglichkeit. Die angebrachten Markierungen/angebrachten Siegel sowie die Verpackungsabwicklungen der Ersatzteile werden dokumentiert und dem Kunden elektronisch zugestellt. Als wichtig zu beachten gilt, Vista Used Parts GmbH übernimmt weder die Kosten für die Retoursendung noch für evtl. anfallende Zollgebühren, diese gehen zu Lasten des Kunden.


4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus dem elektronisch zugestellten Angebot an den Kunden ergibt. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive aller mit dem Versand entstehenden Kosten/Spesen.

4.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3. Dem Kunden stehen als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung:      

4.3.1. Kauf auf Rechnung (Österreich Kunden)

4.3.2. Sofortüberweisung

4.3.3. Vorauskasse

4.3.4. PayPal

4.3.5. Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich (Es steht keine gesetzlich vorgeschriebene Registrierkassa zur Verfügung)

4.3.6. Diese Zahlungsmöglichkeiten werden von uns auch im elektronisch zugestellten Angebot bekannt gegeben.

4.4. Es gilt grundsätzlich Vorauskasse (Ausnahme, Österreich Kunden), die Zahlung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig.


5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die vom Kunden angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

5.2. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus der Artikelbeschreibung oder Kaufannahme des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

5.4. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versandart bleibt unserer Wahl überlassen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Mehrwegverpackungen, die nicht in das Eigentum des Kunden übergehen. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Kunden, so geht mit Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die durch die Lagerung in unserem Bereich entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden vollendeten Monat, dem Kunden zu berechnen. Gegebenenfalls können wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist beliefern.

5.5. Tauschen wir zur Durchführung eines Auftrages der Kunden Gegenstände aus, geht mit dem Austausch das Eigentum an den zurückgenommenen Gegenständen auf uns und das Eigentum an den stattdessen gelieferten Gegenständen nach der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.

5.6. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist zur Leistung, zum Rücktritt oder zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

5.7. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unsere Lieferungen bzw. Leistungen sich infolge von uns nicht zu vertretender Umstände verzögern. Hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Güterverkehrsprobleme bzw. sonstige konkret unvorhersehbare Hindernisse, die bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wird durch die Verlängerung der Lieferzeit die für uns bei der Abgabe des betreffenden Angebots zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verändert oder ist die Erbringung der Leistung für uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Verzögerung ist dieser unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.8. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.9. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch unabhängig von der Dauer des Lieferverzuges 5 %.

5.10. Der Kunde kann unter Ausschluss weiterer Ansprüche ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei anfänglichem Unvermögen. Er kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Ausführung eines Teils der Lieferung bzw. Leistung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung bzw. Teilleistung hat. In allen anderen Fällen beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird.

5.11. Jeder Rücktritt vom Vertrag hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.

5.12. Wir sind zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.

5.13. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5.14. Bei Exportgeschäften ist der Kunde alleinig verpflichtet, für die notwendige Export-, Zoll- und sonstige Bewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. Jeder Kunde, der Produkte importiert oder exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Allfällige Zollstrafen und Säumniszuschläge sind vom Kunden zu tragen.


6) Eigentumsvorbehalt

Folgende Bestimmungen 6.1. bis 6.7. gelten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag:

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

6.2. Der Kunde ist zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Der Kunde verwahrt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich für uns.

6.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 228 ZPO oder § 37 EO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 228 ZPO oder § 37 EO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

6.4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Weiterveräußerung unserer Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrages als abgetreten.

6.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne dass wir daraus verpflichtet werden. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6.7. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.


7) Gewährleistung und sonstige Haftung 

7.1. Sämtliche Ersatzteile stammen aus industriellen Fertigungs- oder Produktionslinien, Maschinen- oder Anlagendemontagen, stillgelegten Produktionslinien, Lagerbeständen und mehr. Das Alter sowie die Betriebsstunden der Ersatzteile sind uns nicht bekannt. Bei technisch gebrauchten und benutzten Ersatzteilen kann dies zu einer Verschlechterung der Qualität sowie der Lebensdauer führen. Gebrauchte Ersatzteile weisen übliche Alters- und Betriebsspuren (Kratzer, Macken, Staubrückstände, Schmutzrückstände, usw.) auf. Bitte beachten Sie das bei einem Kauf. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B), wir schließen jegliche vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung, beiderseitige Rechte aus Irrtumsanfechtung, auch bei einem gemeinsamen Irrtum, und laesio enormis aus.  Alle Ersatzteile von uns werden markiert oder versiegelt ausgeliefert. Dies dient zur Identifizierung der Ersatzteile im Rückgabefall. Bitte entfernen Sie die Markierungen bzw. verletzen Sie diese Siegel nicht. Dieses führt zum Erlöschen der Rückgabemöglichkeit nach Kulanz gem. Punkt 3.1. dieser AGB. Die Vista Used Parts GmbH ist kein Reparatur- oder Prüfunternehmen. Für eine Teile, Komponenten oder Systemprüfung stehen keine Prüfeinrichtungen zur Verfügung. Sämtliche Teile werden als ungeprüfte „Ersatzteilträger“ verkauft. Für alle Angaben der Produkteigenschaften in der Artikelbeschreibung, insbesondere der Funktionsfähigkeit, leisten wir keine Gewähr. Sofern im Einzelfall eine Prüfung einzelner Artikeleigenschaften des Kaufartikels durch uns stattfindet, ist dies in der Artikelbeschreibung vermerkt und allfällige bei der Prüfung aufgenommen Fotografien der Artikelbeschreibung beigefügt. Auch in diesem Fall leisten wir keine Gewähr für die geprüften Artikeleigenschaften.

Im Hinblick auf unter 7.1 beschriebene Umstände schließt somit Vista Used Parts GmbH jedwede Haftung für Schäden am und durch das Ersatzteil aus.

Es ist den vertragsschließenden Teilen klar, dass keinerlei Schadenersatz für eine Beschädigung am Ersatzteil geleistet wird und ebenfalls keinerlei Produkthaftung, sohin eine Haftung für durch das Ersatzteile entstehende Schäden bei der Verwendung durch den Käufer übernommen werden.

Gewährleistungsausschluss: Darüber hinaus wird nochmals explizit jede Gewährleistung für das Ersatzteil explizit ausgeschlossen und übernimmt die Vista Used Parts GmbH keine Gewähr für irgendwelche Rechts- und Sachmängel die durch den Verkauf des Ersatzteiles in irgendeiner Form entstehen könnten.

Die Käuferin / die Käufer verzichten sohin explizit auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Gewährleistungsansprüchen mit Abschluss des Vertrages.

7.2. Sollte aus welchem Grund auch immer diese Gewährleistungs- und sonstigen Haftungsausschlüsse gem.  Punkt 7.1. nicht rechtswirksam vereinbart werden können, gelten die folgenden Punkte 7.3. bis 7.6.  Jedenfalls gelten immer die Punkte 7.7. bis 7.11.

7.3. Die Gewährleistungsrechte beim Warenkauf setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Vorschriften des § 377 UGB finden gemäß § 378 UGB auch dann Anwendung, wenn eine andere als die bestellte oder wenn eine zu große oder zu geringe Warenmenge geliefert worden ist, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass wir die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten mussten.

7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Gewährleistung und sonstigen Ansprüchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungspflichten und -fristen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere in diesen Absätzen geregelten Pflichten bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten. Die Geltung des § 924 2. Satz ABGB wird ausgeschlossen.

7.5. Soweit ein von uns vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl, zur Vertragsauflösung und -wandlung, Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ein solcher Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Beschädigung der Ware durch fehlerhaften Einbau, durch Schmutz oder durch Rostbildung verursacht worden ist. Für Schäden, die auf eine der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, stehen wir nicht ein. Im Einzelfall behalten wir uns die Erteilung einer Gutschrift in Höhe des dem Kunden berechneten Wertes des fehlerhaften Erzeugnisses vor. Beanstandete Erzeugnisse sind auf unser Verlangen kostenfrei an uns einzusenden. Für Eigenschaftszusicherungen haften wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Erklärung. Im Falle Mangelbeseitigung tragen wir nur die Materialkosten, nicht aber die Transport- und Arbeitskosten, sowie die Kosten von Einbau- und Ausbaumaßnahmen. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) hat uns der Kunde die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Kostenübernahme gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung bzw. der Gegenstand, an dem die Serviceleistung durchgeführt wurde, an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

7.6. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Rücktritt) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

7.7. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängel- oder Schadenersatzansprüche.

7.8. Sämtliche gesetzliche oder vertragliche Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs außer für den Fall des Vorsatzes oder der krass groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Jedenfalls ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.9. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.10. Die Verjährungsfrist sämtlicher Ansprüche des Kunden uns gegenüber beträgt ein Jahr.

7.11. Die Kaufsachen sind standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereich Luft- und Raumfahrt sowie die Strahlungsbereiche von kerntechnischen Anlagen im Sinne des Atomgesetzes entwickelt und vorgesehen und können gegebenenfalls bei bestimmungswidriger Verwendung beschädigt werden. Sollten diese Standardprodukte trotzdem in den genannten Bereichen eingebaut werden, lehnen wir im Schadensfall jegliche Haftung für etwaige Schäden, die aus vorstehend genannter Verwendungsbeschränkung resultieren, ab.


8) Anwendbares Recht

8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Regelungen finden auch bei Vertragsabschlüssen im Internet Anwendung.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


9) Gerichtsstand

9.1. Unser Geschäftssitz in 8950 Stainach-Pürgg / Österreich ist für alle Lieferungen und Zahlungen der Erfüllungsort.

9.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist das für die Gemeinde Stainach-Pürgg / Österreich sachlich zuständige Gericht. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für Delikte, rechtliche Ansprüche und Streitverkündungen sowie Urkundenprozesse. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.


10) Alternative Streitbeilegung

Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.